durch das neue GKV-Spargesetz (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) wird die Vergütung der ambulanten Versorgung gedeckelt und gekürzt. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach hautärztlichen Terminen deutlich höher, als wir sie leisten können. Deshalb müssen wir unsere Terminvergabe anpassen.
Neue Patientinnen und Patienten mit nicht akuten Beschwerden können wir in der regulären Kassensprechstunde derzeit leider nicht aufnehmen. Akute Beschwerden werden weiterhin nach medizinischer Dringlichkeit versorgt.
Getrennt von der Kassensprechstunde bieten wir eine Privatsprechstunde mit festen Einzelterminen an. Sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Auch gesetzlich Versicherte können diese Termine auf eigenen Wunsch als Selbstzahler wahrnehmen. Die Kosten werden vorab schriftlich vereinbart.
Wir erhalten wöchentlich mehr als 50 Überweisungen. Eine Überweisung begründet daher keinen Anspruch auf einen kurzfristigen Termin. Bei einer dringlichen Überweisung vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117 einen Termin.